I. Allgemeines
- Diese Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen zwischen der Calimpa und ihren Kunden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich der Gültigkeit zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Besteller vorbehaltslos ausführen.
- Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
II. Ausschließliche Gültigkeit der Bedingungen, Vertragsangebot und Vertragsabschluss
- Angebote und alle sonstigen Angaben, insbesondere über Preise und Lieferzeiten, sind freibleibend.
- Ausführungsveränderungen bleiben vorbehalten, wenn sie durch technische Weiterentwicklung bedingt sind oder die Funktion des Vertragsgegenstands hierdurch nicht wesentlich verändert wird.
- Der Kunde ist an seine Bestellung bis zum Eingang der Auftragsbestätigung von Calimpa gebunden, längstens jedoch 4 Wochen.
- Calimpa liefert nur zu ihren Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware und Leistung durch den Kunden gelten die Geschäftsbedingungen von Calimpa als akzeptiert.
- Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften und Änderungen des Vertrags bedürfen zur Wirksamkeit der Schrift der Aufhebung dieser Schriftform-Klausel.
- Für alle Zoll- und sonstigen Formalitäten bei Lieferungen ins Ausland hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.
III. Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
- Die Preise sind Nettopreise und gelten ab Lieferwerk, ausschließlich Fracht-, Verpackung, Spesen- und Transportversicherung, zzgl. der gesetzlichen MwSt. Zuschläge für Beförderung und Verbringung ins Ausland (Zölle etc.) gehen gesondert zu Lasten des Kunden.
- Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes bestätigt ist, sind die Preise fest bei vorgesehener Lieferung innerhalb 3 Monaten. Ansonsten werden die am Liefertag gültigen Listenpreise in Anrechnung gebracht.
- Die Preise basieren auf den gegenwärtigen Material- und Personalkosten. Sollten sich Kostenveränderungen bis zum Tag der Lieferung ergeben, bleibt eine Preisangleichung ausdrücklich vorbehalten.
- Rechnungen sind zahlbar:
- 10 Tage nach Rechnungsdatum
- In bestimmten Fällen, insbesondere bei Neukunden, behalten wir uns Nachnahme-Versand oder Vorkasse vor.
- Sämtliche Zahlungen sind in Euro an uns zu leisten. Andere Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Zahlungen an Vertretungen werden nicht anerkannt.
- Bei Zielüberschreitungen kann Calimpa Zinsen in Höhe von mind. 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen ohne, dass hierfür eine gesonderte Inverzugsetzung erforderlich wäre.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden und auch nur von Kunden, die nicht Vollkaufleute oder ihnen im Sinne des AGB-Gesetzes gleichgestellte Rechtssubjekte sind.
IV. Lieferfristen und Lieferungen
- Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt haftet Calimpa nicht, ebenso wenig für sonstige Verzögerungen, es sei denn, der Kunde weist Calimpa grobes Verschulden nach.
- Die Lieferfrist beginnt nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, nach Abstimmung aller für die Durchführung des Auftrages notwendigen Fragen sowie nach Erhalt einer evtl. vereinbarten Anzahlung.
- Zulieferanten sind keine Erfüllungshilfen von Calimpa; für deren Verhalten in Bezug auf die Rechtzeitigkeit der Lieferung haftet Calimpa nicht.
- Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 3 Wochen überschritten, so muss der Kunde Calimpa eine Nachfrist von 2 Wochen setzen.
- Teillieferungen sind zulässig.
- Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Dieser hat auch alle Nebenkosten des Versandes (Zölle, Versicherungen etc.) zu tragen. Mit Übergabe an einen Dritten geht in jedem Fall die Gefahr auf den Kunden über.
V. Eigentumsvorbehalt
- Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Preise, sowie aller zum Lieferzeitpunkt bereits bestimmter Forderungen Eigentum von Calimpa und werden dem Kunden bis zur Auflösung des Eigentumsvorbehalts nur teilweise überlassen.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Weiterveräußerung der Ware, sowie eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung an Dritte nur mit Zustimmung von Calimpa erlaubt.
- Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus einer Weiterverwertung der Ware oder Überlassung an Dritte in der Höhe an Calimpa ab, die den Betrag aller Calimpa zustehenden Forderungen gem. V.1. entspricht. Bei Weiterverwertung zusammen mit Calimpa nicht gehörenden Gegenständen werden die Forderungen anteilmäßig an Calimpa abgetreten.
- Ist die Weiterveräußerung gestattet, darf der Kunde die Forderung für Calimpa einziehen. Calimpa wird von der ihr zustehenden Einziehungsbefugnis solange keinen Gebrauch machen, wie der Kunde seinen Verpflichtungen ihr gegenüber nachkommt.
- Werden die Forderungen von Calimpa nach Fälligkeit bzw. nach Nachfristsetzung nicht vollständig bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Kunden an der Ware, und Calimpa ist dann berechtigt, die Ware ohne Gerichtshilfe aus dem Gewahrsam des Kunden zu entfernen.
VI. Mängelrüge
- Mängelrügen und sonstige Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Empfang der Ware direkt bei Calimpa erhoben werden. Bei versteckten Mängeln hat die Geltendmachung in gleicher Weise innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche ab Feststellung zu erfolgen. Letzteres gilt nicht gegen Nichtkaufleute und ihnen im Sinne des AGB-Gesetzes gleichgestellten Rechtssubjekten.
- Kaufleute und ihnen im Sinne des AGB-Gesetzes gleichgestellte Rechtssubjekte können trotz erhobener Mängelrüge kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
- Kosten unbegründeter Mängelrügen sind Calimpa vom Kunden zu ersetzen.
VII. Gewährleistung
- Calimpa leistet zur Fehlerfreiheit der Ware nach dem jeweiligen Stand der Technik für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferung bzw. Bereitstellung Garantie.
- Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von Calimpa oder den Ersatz der mangelhaften Ware. Ansprüche auf Wandelung oder Minderung bestehen nicht, es sei denn, der Kunde weist Calimpa nach, dass sie nicht in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen.
- Gegenüber Kaufleuten und ihnen im Sinne des AGB-Gesetzes Gleichgestellten ist die Haftung auf einen Höchstbetrag in Höhe des für die Ware bzw. für die Leistung vereinbarten Preises bzw. Werklohns sowie auf die Fälle beschränkt, in denen Calimpa Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
VIII. Haftung
- Unbeschadet der Regelung in VII.3. haftet Calimpa im Rahmen des Verschuldens bei Vertragsabschluss, der positiven Vertragsverletzung und der unerlaubten Handlung nur dann, wenn der Kunde Calimpa oder einem ihrer Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Ist in diesen Fällen der Kunde Kaufmann oder ein nach dem AGB-Gesetz Gleichgestellter, so beschränkt sich die Haftung darüber hinaus auf Schäden an der gelieferten oder reparierten Sache selbst. Für sonstige Haftungsfälle haftet Calimpa diesem Personenkreis gegenüber nur insoweit, als Deckung durch eine von Calimpa abgeschlossene Haftpflichtversicherung besteht.
- Unberührt bleibt die Haftung gegenüber Endabnehmern und Dritten im Sinne des Produkthaftungsgesetzes für Personenschäden und Schäden an überwiegend privat genutzten Sachen.
- Eine Haftung vom Calimpa für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde Mängelrügen nicht oder nicht rechtzeitig erhoben hat, ist diesem gegenüber ausgeschlossen.
- Hat Calimpa bei Lieferung erkennbar anderweitig vertragliche (Neben-) Pflichten verletzt, entfallen hieraus resultierende Schadensersatzansprüche den Kunden, wenn dieser den Liefergegenstand vorbehaltslos annimmt.
- Im Falle des Weiterverkaufs von Produkten in Staaten deren außenwirtschaftliche und (medizin-) produktrechtliche Bestimmungen durch Calimpa nicht abgedeckt sind, haftet Calimpa nicht für die Zulässigkeit eines solchen Exports. Die Beachtung und Einhaltung sämtlicher nationaler und internationaler Bestimmungen unterliegen der alleinigen Prüfung und Verantwortung des Kunden.
IX. Verjährung
- Alle Ansprüche gegen Calimpa verjähren spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang.
- Bei Ansprüchen, die nicht mit Mängeln der gelieferten Ware oder mangelhafte Erbringung sonstiger Vertragsleistungen von Calimpa im Zusammenhang stehen, beginnt die Verjährungsfrist von 12 Monaten ab Eintritt des Anspruchs begründenden Ereignisses.
X. Händlerpflichten in der Lieferkette
- Händler ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt von Calimpa auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers. Calimpa nimmt die Rolle des Händlers.
- Ist der Händler der Auffassung oder hat Grund zur Annahme, dass von dem Produkt eine schwerwiegende Gefahr ausgeht oder dass es sich um ein gefälschtes Produkt handelt, ist er nach Art. 14 der MDR dazu verpflichtet, die zuständige Behörde zu informieren.
- Der Händler ist dazu verpflichtet, im Falle eines Vorkommnisses, alle Informationen, Erfahrungen und Erkenntnisse an Calimpa weiterzugeben. Ebenso muss er Informationen für die Behörde vorrätig halten und ein geeignetes Verfahren zur Dokumentation einrichten. Im Falle einer Betriebsaufgabe sind für die Aufrechterhaltung der Nachverfolgbarkeit relevante Daten weiterzuleiten.
- Der Händler ist dazu verpflichtet, Erfahrungen, Erkenntnisse und sonstige Informationen über die Ware zu dokumentieren, aufzubewahren und auf dem aktuellsten Stand zu halten und ein geeignetes Verfahren zur Entgegennahme, Aufbewahrung und Weitergabe an Calimpa zu implementieren.
- Der Händler darf nur von Calimpa freigegebene Werbematerialien verwenden.
XI. Datensicherheit, Einwilligung in die Datenverarbeitung, Schutz der Patientendaten
- Calimpa unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen Deutschlands. Calimpa ist aufgrund dieser Bestimmungen sowie des Vertrages zum Schutz der Daten des Kunden und der anderen Beteiligten verpflichtet.
- Calimpa trifft alle nach den derzeit üblichen Standards erforderlichen organisatorischen und technischen Vorkehrungen, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, insbesondere die Patientendaten gegen unbefugten Zugriff Dritter zu sichern. Die Übertragung und Speicherung der Daten sind stets verschlüsselt.
- Der Kunde erklärt ausdrücklich seine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten durch Calimpa nach Maßgabe einer gesonderten Datenschutzerklärung. Diese wird Bestandteil des Vertrages.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Vertragsverhältnisses ist Calimpa.
- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden ist das Amtsgericht CALIMPA bzw. das Landgericht Calimpa, wobei Calimpa unabhängig vom Streitwert das Amts- oder Landgericht anrufen kann. Dies gilt – selbst wenn der Kunde nicht Vollkaufmann im handelsüblichen Sinne ist – auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wenn er seinen Wohnsitz (Geschäftssitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In solchen Fällen werden die Parteien die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzen, die deren Sinn am ehesten entspricht.